Bildung & Teilhabe

Bildung und Teilhabe

 

Wer hat Anspruch?
Wenn Eltern oder Kinder

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder

  • Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) beziehen,

  • dann haben die Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Hinweis:

  • ALG II- und Sozialgeldempfänger sind dem Jobcenter untergeordnet

  • Sozialhilfe-, Wohngeld-, und Kinderzuschlagsempfänger sowie Leistungsempfänger nach AsylbLG finden ihre Ansprechpartner für Leistungen aus BuT auch im Jobcenter


Wer sind die Ansprechpartner?

  • Sozialamt

  • Jobcenter

 
Was ist drin im BuT speziell für den Sport?
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • im Bereich Kultur, Sport und Freizeit

  • bis 10 Euro monatlich im BWZ (in der Regel 6 Monate)

  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Vereinsmitgliedschaften, Freizeiten, Ferienfreizeiten