SpFöRL Burgenlandkreis

BLK

Förderung des Vereinssports durch den Burgenlandkreis

  • Anträge sind bis zum 01. Dezember für das folgende Kalenderjahr an die Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt einzureichen.

  • gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Sportstättenbaumaßnahmen;

  • Kauf von Sportgeräten; Wettkampfkosten und Sportveranstaltungen

  • Eigenmittel erforderlich

  • Anträge und Richtlinie unter:

 

Richtlinie zur Förderung des Vereinssport im Burgenlandkreis

 

Kreisverwaltung Burgenlandkreis
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Frau Nicolle Hausmann
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Tel.: 03445-732146

Mail: 

Der Kreistag des Burgenlandkreises hat am 11.05.2017 die neue Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis beschlossen.