Sportstättenbau

SpoFö

Chancen für Sanierung, Umbau und Neubau von Vereinssportstätten nutzen


Moderne, energieeffiziente und barrierefreie Sportstätten bilden das Fundament für ein aktives Vereinsleben. Sportvereine im Burgenlandkreis haben die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme (Landes- und EU-Förderung) finanzielle Unterstützung für bauliche Maßnahmen an ihren Sportstätten zu erhalten.

 

1. Was gilt als Sportstätte?

Unter den Begriff Sportstätten fallen alle Sporträume sowie baulichen Anlagen und Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt, die der Ausübung einer oder mehrerer Sportarten dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Sporthallen und Schwimmhallen

  • Trainings- und Wettkampfstätten des Leistungssports

  • Sportanlagen und Trendsportanlagen (z. B. Rasenplätze, Leichtathletikanlagen, Parcours)

  • Bauliche Anlagen, Funktionsgebäude und Räumlichkeiten, die überwiegend einer sportlichen Nutzung dienen (z. B. Umkleiden, Sanitärräume)

     

2. Nutzungsrechte an der Sportstätte

Eine Antragstellung ist nicht zwingend an den direkten Grundstücks- oder Gebäudebesitz gebunden. Der Sportverein kann in folgenden Verhältnissen zur Sportstätte stehen:

  • Eigentümer

  • Erbbaupachtberechtigter

  • Pächter

  • Nutzer (bei kommunalen Anlagen z. B. über langfristige Nutzungsverträge mit einer Mindestrestlaufzeit von 15 bis 25 Jahren)

     

3. Was wird gefördert? (Fördergegenstände)

Unterstützt werden Investitionen und Bauvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des Sportangebots:

  • Sanierung & Modernisierung: Instandsetzung bestehender Anlagen, insbesondere durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonender Technologien.

  • Erweiterung der Nutzbarkeit: Anpassung vorhandener Sportstätten für gezielte Nutzergruppen – insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung.

  • Umwidmung: Umbau bestehender Sportstätten oder bisher anderweitig genutzter Gebäude und Räumlichkeiten zur sportlichen Nutzung.

  • Neubau & Erstausstattung: Errichtung neuer Sportstätten sowie deren notwendige Erstausstattung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

     

4. Förderprogramme & Rahmenbedingungen

  • Förderhöhe: Der Landeszuschuss beträgt in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

  • Mindestausgaben: Das Vorhaben muss ein Mindestvolumen aufweisen (zuwendungsfähige Ausgaben in der Regel ab 10.000 €).

  • Kombination: Förderungen über die Landes- und EU-Ebene können oft mit weiteren Mitteln (z. B. Lotto Sachsen-Anhalt) kombiniert werden.

     

5. Fristen & Einreichung

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) sind.

  • Antragsfrist: Jährlich bis zum 15. August (für die dezentrale Prüfung/Erfassung im Burgenlandkreis für das Folgejahr).

  • Einreichung: Anträge sind schriftlich einzureichen bei der:

    Kreissportbund Burgenland e.V.

    Geschäftsstelle Naumburg

    Rosa-Luxemburg-Str. 24

    06618 Naumburg

     

(Hinweis: Neben der regionalen Einreichung erfolgt die finale Erfassung des Landesantrags online im Serviceportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt).

 

6. Ansprechpartner & Beratung

Formulare, Förderrichtlinien und Detailinformationen sind auf der Internetseite des Landessportbundes Sachsen-Anhalt (LSB) abrufbar.

Für fachliche Beratung, Detailfragen zu Richtlinien und Unterstützung bei der Antragstellung steht die zuständige Referentin beim LSB zur Verfügung:

 

Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt: 

Anne Roeloffs

Telefon: 03 45 / 52 79 155

E-Mail: roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de

 

Für regionale Absprachen und Fragen vor Ort steht Ihnen zudem Herr Peiser, Geschäftsführer des Kreissportbundes Burgenland, zur Seite.