Lotto-Sportförderung
Gemeinnützige Sportvereine in Sachsen-Anhalt profitieren auf vielfältige Weise von den Erträgen der Glücksspielabgabe. LOTTO Sachsen-Anhalt stellt über verschiedene Förderprogramme finanzielle Mittel bereit, um Anschaffungen, Projekte und die tägliche Vereinsarbeit vor Ort gezielt zu unterstützen.
1. Lotto-Sportgeräteförderung (über den LSB)
Gemeinnützige Vereine, die Mitglied im Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt sind und maximal 499 Mitglieder (Stichtag: 01.01. des Antragsjahres) zählen, können Fördermittel für die Anschaffung neuer Sportgeräte beantragen.
Die anzuschaffenden Geräte und Materialien müssen im Verein der direkten Ausübung der jeweiligen Sportart dienen.
Förderumfang & Ausschlusskriterien
Förderfähig sind z. B.:
Jegliche Sportgeräte und -materialien zur direkten Ausübung des Sports
Spezielle Schutzkleidung (z. B. Kampfsport-Protektoren, Boxhandschuhe, Torwarthandschuhe, Skisprungschuhe)
Sportplatzbedarf (Spielfeldmarkierungsfarbe, Ballpumpen etc.)
Nicht förderfähig sind z. B.:
Allgemeine Sportbekleidung (T-Shirts, Hosen etc.)
Pflege- und Instandhaltungsgeräte (z. B. Rasentraktoren)
Ehrungsmaterialien (Pokale, Medaillen etc.)
Mobiliar und Aufbewahrungsschränke
Förderbedingungen
Förderquote: Lotto Sachsen-Anhalt fördert maximal 50 % der Gesamtkosten.
Kombination: Die Gegenfinanzierung ist mit kommunalen Fördermitteln kombinierbar.
Vereinsgröße: Max. 499 Mitglieder am 1. Januar des Antragsjahres.
Antragsverfahren & Fristen
Antragstellung Verein: Sportvereine erhalten die Anträge direkt vom KSB.
Weiterleitung an den LSB: Die KSB/SSB sammeln die Anträge und reichen sie bis spätestens 15. September des Vorjahres beim LSB (Referat Breitensport) ein.
Sammelantrag & Bescheid: Der LSB reicht einen Sammelantrag bei Lotto Sachsen-Anhalt ein. Nach Bewilligung erhalten die Sportvereine vom LSB den Förderbescheid sowie alle Informationen zum Abrechnungsverfahren.
2. Allgemeine Projektförderung von LOTTO Sachsen-Anhalt
LOTTO Sachsen-Anhalt unterstützt jährlich gemeinnützige Vorhaben im ganzen Land mit mehreren Millionen Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Verbände, deren Projekt noch nicht begonnen hat und die eine aktuelle Freistellungsbescheinigung (Gemeinnützigkeit) nachweisen können.
Rahmenbedingungen
Eigenanteil: Eigenmittel bzw. Eigenleistungen von mindestens 15 % der Gesamtkosten sind erforderlich.
Antragssumme: Es werden Groß- und Kleinprojekte unterstützt; je nach Fördersumme gelten gestaffelte Einreichfristen vor Projektbeginn.
Der Förderprozess im Überblick
Prüfung: LOTTO Sachsen-Anhalt prüft den Antrag auf Vollständigkeit, Plausibilität und Gemeinnützigkeit.
Fachstellungnahme: Bei Bedarf werden Gutachten aus den zuständigen Fachministerien eingeholt.
Entscheidung:
Projekte über 15.000 €: Beratung im Lotto-Beirat (bestehend aus gesellschaftlichen Vertretern) und finale Entscheidung durch den Aufsichtsrat von LOTTO Sachsen-Anhalt.
Projekte unter 15.000 €: Direktentscheidung durch die Geschäftsstelle von LOTTO Sachsen-Anhalt.
3. Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine
Als Zeichen der Verbundenheit mit dem Breitensport stellt LOTTO Sachsen-Anhalt jährlich einen festen Fördermitteltopf von 50.000 Euro speziell für kleine Sportvereine bereit.
Zielgruppe & Konditionen
Teilnahmeberechtigt: Gemeinnützige Sportvereine in Sachsen-Anhalt mit maximal 150 Mitgliedern.
Förderhöhe: Zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro.
100 % Förderung: Es sind keine Eigenmittel erforderlich (Vollfinanzierung).
Was wird gefördert?
Anschaffung neuer Sportbekleidung (für Training und Wettkampf)
Durchführung von Trainingslagern und Feriencamps in Sachsen-Anhalt
Zertifizierte Weiterbildungen für Trainer/Übungsleiter (Lizenzkurse) bei anerkannten Trägern in Sachsen-Anhalt
Renovierungsarbeiten oder Kleinreparaturen in den Sanitär- und Umkleidebereichen der Vereinsheime
Antragsfrist & Vergabeverfahren
Antragszeitraum: Anträge können jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober direkt bei LOTTO Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Verlosung bei Überschreitung: Gehen mehr förderfähige Anträge ein, als Mittel vorhanden sind, entscheidet das Los.
Sperrfrist: Vereine, die eine Zusage erhalten haben, können erst nach Ablauf von 3 Jahren erneut einen Antrag stellen.
Wichtig: Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
👉 Antrag für eine Sportpatenschaft
