Bildung & Teilhabe

BLKJC

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringerem Einkommen die gleichberechtigte Teilnahme am Vereinsleben, an Sportangeboten und an Freizeitaktivitäten.

 

Wer hat Anspruch?

Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder sie selbst eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld / Sozialgeld (nach dem SGB II)

  • Sozialhilfe (nach dem SGB XII)

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG)

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz / BKGG)

     

    Wichtiger Hinweis zu den Ansprechpartnern:

    Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld / Sozialgeld stellen ihre Anträge über das Jobcenter. 

    Leistungsberechtigte von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG finden ihre Ansprechpartner für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ebenfalls im Jobcenter Burgenlandkreis bzw. im Sozialamt Burgenlandkreis.

 

Leistungen speziell für den Sportbereich

Unter dem Punkt „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ werden gezielt Sport-, Freizeit- und Kulturangebote gefördert:

  • Förderhöhe: 15 Euro monatlich (in der Regel für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten)

  • Zielgruppe: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Was wird übernommen?

    • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine

    • Kosten für Freizeiten und Ferienfreizeiten

    • Teilnahmegebühren an geförderten Sportangeboten

       

Ansprechpartner & Anträge

Ausführliche Informationen und die passenden Antragsformulare finden Sie bei den zuständigen Stellen des Landkreises:

 

📄 Jobcenter - Jobcenter Antrag

📄 Sozialamt - Burgenlandkreis Antrag