Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Keine Veränderungen für den Sport bringt die 6. ÄVO mit sich die am 7. Oktober 2021 in Kraft getreten ist.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 12. November 2021 außer Kraft.
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