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7. Landesverordnung präzisiert angekündigte Lockerungen

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat am 30. Juni 2020 die 7. Eindämmungsverordnung im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Verordnung, die am 2. Juli in Kraft tritt und bis zum 16. September gelten soll, hat die bereits vor einer Woche vom Land angekündigten Lockerungen für die Bevölkerung präzisiert und auch die hier bereits am 23. Juni veröffentlichten Änderungen für den Sport bestätigt.

 

So sind ab 2. Juli Mannschafts- und Kontaktsportarten wieder möglich, deren Ausübung bisher untersagt war. Die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt. Die Nutzung der Sportstätten erfordert weiterhin für alle Sportarten die Freigabe durch den jeweiligen Betreiber.
Auch Sportwettkämpfe können ab 2. Juli wieder stattfinden. Dabei sind die Hygieneregelungen und die Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten. Für Wettkämpfe kommen zudem die generellen Regelungen für Großveranstaltungen zur Anwendung. Hier gilt ab 2. Juli: Fachkundig organisierte Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, in Räumlichkeiten ist die maximale Teilnehmerzahl ab 2. Juli auf 250 Personen und ab 29. August auf 500 beschränkt. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt dabei unberücksichtigt.
Die wesentlichste Änderung zur Ankündigung von vor einer Woche ist die Vorverlagerung des Termins, ab dem Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 500 Personen wieder stattfinden können, auf den 29. August. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne auf der Landespressekonferenz.

Die 7. Eindämmungsverordnung tritt am 2. Juli 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 16. September 2020, für Großveranstaltungen bis 31. Oktober 2020.

 Hier finden Sie die 7. Landesverordnung im Wortlaut:

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