Der Antragsaufruf für die EU-Sportstättenbauförderung (RELE Teil E) für 2021 wurde veröffentlicht.

Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist es Sportvereinen möglich, für ihre Sportstätteninfrastruktur EU-Fördermittel zu beantragen. Hier greift die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung „RELE - Teil E: Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung“.

 

Wer wird gefördert?
- Amateursportvereine, die Mitglied im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?
- Sanierung von bestehenden Sportstätten, besonders Energiesparmaßnahmen
- Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten
- Umwidmung bestehender Sportstätten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung
- Neubau von Sportstätten
- Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern => folgender Link enthält eine Übersicht hierzu: Fördergebietskulisse für ELER
- Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
- Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
- Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2016-2019) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
Sportstätten im Sinne dieser Richtlinien sind Sporthallen, Sportfreianlagen, spezielle Anlagen für einzelne Sportarten sowie Funktionsgebäude und Multifunktionsräume, die im Zusammenhang mit sportlichen Maßnahmen stehen.

Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
- Amateursportvereine: min. 1.000€ / max. 100.000€
- Gemeinden und Gemeindeverbände: min. 5.000€ / max. 100.000€
Die Auszahlung der Zuwendung kann erst erfolgen, wenn die Rechnungen bargeldlos über ein Kreditinstitut bezahlt sind und im Original vorgelegt wurden. Im Rahmen einer Umsetzung ist es aber möglich mehrere Zahlungsnträge zu stellen.
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Wie wird entschieden?
- Rangfolge ergibt sich nach Gesamtpunktzahl Auswahlkriterien (min. 215 Pkt. / max. 600 Pkt.).
- Antrag muss bis zum 15.11.2020 beim zuständigen Amt eingereicht werden => folgender Link enthält weitere Infos: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

  • ALFF Altmark: LK Stendal, LK Jerichower Land und LK Altmarkkreis Salzwedel,
  • ALFF Anhalt: kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau, LK Anhalt-Bitterfeld und LK Wittenberg
  • ALFF Mitte (Halberstadt): LK Harz und LK Salzlandkreis (Staßfurt & Aschersleben)
  • ALFF Mitte (Wanzleben): LK Börde und LK Salzlandkreis (Bernburg & Schönebeck)
  • ALFF Süd: LK Mansfeld-Südharz, LK Saalekreis und LK Burgenlandkreis.

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