Verlängerung der 11. Eindämmungsverordnung um drei weitere Wochen

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

 

die Landesregierung hat die Verlängerung der 11. Eindämmungsverordnung um drei weitere Wochen beschlossen. Zentrale Änderung ist die Einführung einer Testpflicht an Schulen. Die Regelungen für das Sporttreiben bleiben unverändert.

 

Demnach können Sportvereine weiterhin sportliches Training im Freien kontaktfrei anbieten. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen möglich. Für den Sportbetrieb gilt weiterhin: 1. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht; 2. Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten und 3. Zuschauer sind nicht zugelassen!

 

Die Änderungsverordnung tritt am Montag, 19. April, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 9. Mai. Bundesgesetzliche Vorgaben einer „Notbremse“ bleiben abzuwarten.

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