Sportförderung
Hinweise zu Förderungen
Förderung Kinder- und Jugendsport durch den Kreissportbund Burgenland
- Anträge erhalten alle Vereine mit mehr als 10 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre
- laut Bestandserhebung mit dem Info-Blatt im zweiten Quartal
- die Zuwendungen sind ausschließlich für Aktivitäten im Nachwuchssport zu verwenden
- keine Eigenmittel
- die Abrechnung der erhaltenen Förderung erfolgt mit dem Verwendungsnachweis und Originalbelegen bis zum 31.12. an den Kreissportbund Burgenland
- Verwendungsnachweis wird mit dem Info-Blatt im vierten Quartal nur den Vereinen zugeschickt, die einen Bewilligungsbescheid erhalten haben
Förderung über die Stiftung der Sparkasse des Burgenlandkreises für Kultur
und Sport
- Anträge können nur Sportvereine aus dem Gebiet des „alten“ Burgenlandkreises in den
- Grenzen vor der Gebietsreform 2007 (Altkreise Naumburg, Nebra und Zeitz) stellen
- Antragstellung bis zum 30. April oder 30. Oktober eines jeden Kalenderjahres an die Stiftung
- gefördert werden Projekte
- Eigenmitteln erforderlich
Förderung des Vereinssports durch den Burgenlandkreis
- Anträge sind bis zum 01. Dezember für das folgende Kalenderjahr an die Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt einzureichen.
- gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Sportstättenbaumaßnahmen;
- Kauf von Sportgeräten; Wettkampfkosten und Sportveranstaltungen
- Eigenmitteln erforderlich
Förderung über das Lotto-Projekt „Sportgeräte in den Sportvereinen Sachsen-Anhalts“
- Anträge erhalten alle Vereine mit dem Info-Blatt
- Förderung nur für den Kauf von Sportgeräten
- Eigenmitteln von mindestens 50 % der Gesamtkosten erforderlich
Pauschalförderung durch das Land Sachsen-Anhalt
- Anträge können alle Vereine mit der Bestandserhebung zum 31. Dezember im Vereins-
- verwaltungsprogramm (IVY) stellen
- gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Kauf von Sportgeräten und
- Sportbekleidung; Organisation von Sportveranstaltungen; Startgebühren, Schiedsrichter-
- kosten; Reisekosten (Reisekostenabrechnung, keine Tankbelege)
- Verwendungsnachweis für die erhaltene Pauschalförderung erfolgt im Vereinsverwaltungs-
- Programm (IVY) mit der Bestandserhebung zum 31. Dezember