Förderung Sportstättenbau

Sportvereine im Burgenlandkreis haben die Möglichkeit über verschiedene Stellen Fördergelder zur Sanierung, Umbau oder Neubau von Sportstätten zu erhalten. Unter den Begriff Sportstätten fallen alle Sporträume sowie bauliche Anlagen und Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen.


Insbesondere sind dies:

  • Sporthallen

  • Schwimmhallen

  • Trainings- und Wettkampfstätten des Leistungssports

  • Sportanlagen und Trendsportanlagen

  • bauliche Anlagen und Räumlichkeiten, die überwiegend einer sportlichen Nutzung dienen.

 

Der Sportverein kann im Hinblick auf die Sportstätte:

  • Eigentümer

  • Erbbaupachtberechtigter

  • Pächter

  • Nutzer sein.

 

 

 

Ansprechpartnerin Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt
Anne Roeloffs
03 45/52 79 155