Landesförderung
Was wird gefördert?
Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
Neubau von Sportstätten
Nähere Informationen un dalle relevanten Unterlagen erhalten Sie auf der Internetseite des LSB
Anträge reichen die Antragsteller bitte bis zum 15.08. des laufenden Kalenderjahres schriftlich in der Geschäftsstelle Naumburg, Rosa-Luxemburg-Str. 24, 06618 Naumburg ein.