Pauschalförderung für Sportvereine

PFö

Jeder im Landessportbund (LSB) organisierte Sportverein in Sachsen-Anhalt hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Grundlage hierfür bildet das Sportfördergesetz (in Kraft seit 1. Januar 2013) zusammen mit der dazugehörigen Ausführungsverordnung.

 

So funktioniert die Beantragung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen festgelegten Kriterien. Der Ablauf im Überblick:

  • Beantragung: Reichen Sie den Förderantrag bis zum 15. Januar eines jeden Jahres direkt über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank LSB4Sports ein.

  • Bescheid & Auszahlung: Über die genaue Förderhöhe informieren wir Sie vorab per Bescheid. Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. Juni des Folgejahres.

  • Verwendungsnachweis: Nach Erhalt der Mittel führen Sie bis zum 31. Dezember des Auszahlungsjahres einen summenmäßigen Nachweis über LSB4Sports durch.

     

Förderfähige Ausgaben

Die Landesmittel können für folgende Bereiche eingesetzt werden:

  • Vergütungen für Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Jugendleiter*innen

  • Anschaffung von Sportgeräten sowie allgemeine Sachausgaben

  • Kosten für Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie Sportveranstaltungen

  • Entstehende Fahrtkosten

     

Downloads & Rechtsgrundlagen