Pauschalförderung für Sportvereine
Jeder im Landessportbund (LSB) organisierte Sportverein in Sachsen-Anhalt hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Grundlage hierfür bildet das Sportfördergesetz (in Kraft seit 1. Januar 2013) zusammen mit der dazugehörigen Ausführungsverordnung.
So funktioniert die Beantragung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen festgelegten Kriterien. Der Ablauf im Überblick:
Beantragung: Reichen Sie den Förderantrag bis zum 15. Januar eines jeden Jahres direkt über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank LSB4Sports ein.
Bescheid & Auszahlung: Über die genaue Förderhöhe informieren wir Sie vorab per Bescheid. Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Verwendungsnachweis: Nach Erhalt der Mittel führen Sie bis zum 31. Dezember des Auszahlungsjahres einen summenmäßigen Nachweis über LSB4Sports durch.
Förderfähige Ausgaben
Die Landesmittel können für folgende Bereiche eingesetzt werden:
Vergütungen für Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Jugendleiter*innen
Anschaffung von Sportgeräten sowie allgemeine Sachausgaben
Kosten für Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie Sportveranstaltungen
Entstehende Fahrtkosten
Downloads & Rechtsgrundlagen
Änderung der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz
