Sport in Schulen und Vereinen

Schule

 

Ziel der Förderrichtlinie Schul- und Vereinssport ist der Aufbau und die nachhaltige Förderung von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen.

Insbesondere sollen außerunterrichtliche Sportangebote an allgemeinbildenden Schulen entwickelt werden, um noch nicht im Verein aktiven Schülerinnen und Schülern Anreize für eine regelmäßige sportliche Betätigung zu bieten und sie an ein lebenslanges Sporttreiben heranzuführen.

 

Voraussetzungen für eine Sport-Arbeitsgemeinschaft (AG)

  • Kooperationsvereinbarung: Eine gültige Vereinbarung zwischen der Schule und dem Partner-Sportverein ist zwingende Voraussetzung.

  • Qualifikation: Die betreuenden AG-Leitungen müssen eine gültige Trainer- oder Übungsleiterlizenz nachweisen.

  • Mindestteilnehmerzahl:

    • 12 Schülerinnen/Schüler für reguläre Sport-AGs

    • 6 Schülerinnen/Schüler für AGs der Kategorie „Fit und vital“

       

Ablauf, Antragsfrist & Genehmigung

  1. Antragsstellung: Zur Einrichtung einer AG für das kommende Schuljahr stellt die Schule jährlich bis spätestens 30. April einen Antrag beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt. Dem Antrag sind Kopien der Kooperationsvereinbarung sowie der Lizenz beizufügen.

    (Hinweis: Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können zum Schuljahresbeginn nicht beschieden werden).

  2. Registrierung & Evaluation: Neben der Erfassung beim Landesschulamt erfolgt die Evaluation der Sportangebote über die zuständigen Kreis- oder Stadtsportbünde (KSB/SSB).

  3. Vereinbarung & Genehmigung: Das Landesschulamt schließt mit den AG-Leitungen eine Vereinbarung für die Dauer eines Schuljahres ab, die auch die Regelungen zur Aufwandsentschädigung enthält. Nach Erhalt unterzeichnen die AG-Leitungen ein Exemplar und senden es an das Landesschulamt zurück.

  4. Auszahlung der Aufwandsentschädigung: Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich nach Ende des Schuljahres, sobald der Nachweis über die geleisteten Betreuungsstunden eingereicht wurde. Die maximale Stundenzahl ist in der Vereinbarung festgelegt.

     

Änderungen & Ansprechpartner

Bei Personalwechseln, Änderungen im Ablauf oder dem Wegfall einer AG ist das Landesschulamt unverzüglich zu informieren. Die Einsetzung einer neuen AG-Leitung erfordert eine Neubeantragung.

 

Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Nebenstelle Magdeburg | Referat 25

Turmschanzenstraße 32 | 39114 Magdeburg

 

Ansprechpartner: Florian Schleußner (Arbeitsgemeinschaften „Sport in Schule und Verein“)

Telefon: +49 391 567 5763

Fax: +49 391 567 5835

E-Mail:

 

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