Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kooperation Verein –Schule

Ziel der Förderrichtlinie Schul- und Vereinssport ist der Aufbau und die Förderung der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen.
Insbesondere sollen außerunterrichtliche Sportangebote an den allgemein bildenden Schulen in Abstimmung mit den Sportvereinen entwickelt werden, um vor allem den noch nicht im Vereinssport organisierten Schülerinnen und Schülern interessante Anreize für eine sportliche Betätigung zu bieten und diese an ein lebenslanges Sporttreiben im Sportverein heranzuführen.

 

In Bezug auf eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Sport ist das Folgende zu beachten:
Zur Einrichtung einer AG im folgenden Schuljahr muss jährlich bis zum 30. April ein Antrag durch die Schule beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt gestellt werden. Grundsätzlich sind alle Vorhaben außerunterrichtlicher Sportangebote anzuzeigen. Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Schülerinnen/Schülern je AG bzw. von 6 Schülerinnen/Schülern je AG "Fit und vital"

 

Voraussetzung für die Einrichtung einer AG ist eine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Sportverein. Die Kooperationsvereinbarung und die für die Betreuung der AG erforderliche gültige Trainer-/Übungsleiterlizenz sind in Form von Kopien dem Antrag beizulegen und zusammen mit diesem einzureichen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können zum Beginn des Schuljahres nicht beschieden werden!


Neben der Registrierung der Anträge beim Landesschulamt ist die Evaluation der Sportangebote bei den Kreis- oder Stadtsportbünden notwendig. Die sich daran anschließenden Vereinbarungen des Landesschulamtes mit den AG-Leiterinnen/AG-Leitern enthalten die Regelungen über die Aufwandsentschädigung.
Sie gelten für ein Schuljahr. Mit den Vereinbarungen genehmigt das Landesschulamt die AG. Nach Empfang sind die Vereinbarungen zu vervollständigen. Ein von der AG-Leiterin bzw. dem AG-Leiter unterzeichnetes Exemplar ist an das Landesschulamt zurückzusenden. Das zweite Exemplar ist zum Verbleib bei der AG-Leiterin bzw. dem AG-Leiter bestimmt.


Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die AG-Leiterin bzw. den AG-Leiter erfolgt einmal jährlich zum Abschluss des Schuljahres nachdem der Nachweis über geleistete Betreuungsstunden dem Landesschulamt vorgelegt wurde. Die Höchststundenzahl der Vergütung ist in der Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung festgelegt und bei der Abrechnung zu beachten.


Bei Änderungen bezüglich der AG oder deren Wegfall ist das


Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Magdeburg
Referat 25

 

Frau Ingeborg Neumann


Tel.: +49 391 567 5867
Fax: +49 391 567 5835

E-mail: