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Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Sportbetrieb

Die "Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" regelt im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Somit bleibt ab 16. Dezember 2020 nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Auch die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen (4+1) für Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen wurde für das Zeitfenster 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 wieder gekappt. Ausnahmen gelten lediglich für den Profisport sowie für den Leistungssport.
 
Termine
 

Nächste Veranstaltungen:

27.04.2024 - Uhr bis Uhr

 

05.05.2024 - Uhr bis Uhr

 

31.05.2024 - Uhr

 
 
 
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