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+++ Energiehilfen für Sportvereine im August beantragen! +++

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Energiehilfen für Sportvereine im August beantragen!

Lange waren sie angekündigt. Jetzt kommen sie endlich! Die Energiehilfen des Landes für Sportvereine. Ab sofort können Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht haben, Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme erhalten. Aber es gilt schnell zu handeln, denn die Gelder müssen bis zum 31. August beantragt werden. Der LSB Sachsen-Anhalt hat das Antragsverfahren digitalisiert und das auszufüllende Formular so einfach wie möglich gehalten.

 

„Das Land unterstützt ein weiteres Mal die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt und stärkt damit die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtige Arbeit der Sportvereine. Mit der finanziellen Unterstützung trägt das Land dazu bei, dass Sportstätten trotz höherer Energiekosten geöffnet bleiben und der Sportbetrieb uneingeschränkt weiterlaufen kann. Die Arbeit unserer Sportvereine ist einzigartig: Sie bieten sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Erwachsenen die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und besondere Momente zu erleben. An dieser Stelle gilt mein Dank allen, die sich in den Vereinen einbringen und mit ihrem Engagement einen sehr wichtigen Beitrag für den Sport in unserem Land leisten.“, sagt Sportministerin Dr. Tamara Zieschang.

 

LSB-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch ist froh, dass es jetzt endlich losgeht: „Unser Vereine mussten sich lange gedulden. Bereits im Frühjahr gab es das politische Signal, dass man auch gemeinnützige Sportvereine nicht mit den hohen Mehrkosten für Energie allein lassen werde. Jetzt ist der Erlass endlich da und wir werden alles dafür tun, dass in dem engen Zeitfenster(bis Ende August) unsere Vereine die Möglichkeit erhalten, entsprechende Energiekostenzuschüsse zu beantragen. Dazu haben wir das Verfahren digitalisiert und bieten Vereinen zusätzlich zwei Infoveranstaltungen zur Antragsstellung an.“

 

Der Titel des Erlasses klingt kompliziert: „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Abmilderung gestiegener Energieausgaben im sportlichen Bereich (Energiehilfen Sport)“. Doch die Beantragung der Energiehilfen ist eigentlich ganz einfach. Ziel der finanziellen Hilfen ist eine anteilige Erstattung der entstandenen Energiemehrausgaben im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023. Grundvoraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung: Die Energiekosten des Vereins müssen sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25% erhöht haben. Die mögliche Billigkeitsleistung wird auf Grundlage des Energieverbrauches aus dem Jahr 2021 berechnet.

 

Billigkeitsleistung für Strom:

  • Mehrausgaben von 25-49% 5 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 10 Cent pro kWh

 

Billigkeitsleistung für Gas und Wärme:

 

  • Mehrausgaben von 25-49% 1,3 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 2,5 Cent pro kWh

 

 

Die entsprechenden Formeln zur Ermittlung der Billigkeitsleistung sind in den Tabellen des digitalen Antragsformulars bereits hinterlegt, so dass lediglich die Verbräuche in den entsprechenden Monatsspalten von Juli 2022 bis Juli 2023 eintragen müssen.

Anträge der Vereine zur Energiekostenhilfe müssen auf dem digitalen Antragsformular per Mail bis zum 31. August 2023 vorliegen unter: 

 
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Nächste Veranstaltungen:

27.04.2024 - Uhr bis Uhr

 

05.05.2024 - Uhr bis Uhr

 

31.05.2024 - Uhr

 
 
 
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