Vereinspauschale LSB
Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, welcher Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Voraussetzung ist neben der Mitgliedschaft , die Beantragung der Vereinspauschale. Grundlage dazu bildet das seit dem 1. Januar 2013 geltende Sportfördergesetz in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz.
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Beantragt wird die Vereinspauschale über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY zum 31. Dezember eines jeden Jahres via Mausklick.
Die Auszahlung erfolgt dann bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Über die festgesetzte Summe werden Sie mithilfe eines Bescheides im Vorfeld informiert.
Im Anschluss der erhaltenen Vereinspauschale ist ein summenmäßiger Nachweis zur Verwendung der Landesmittel über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY bis zum 31. Dezember des Jahres der Zuwendung durchzuführen.
Folgende Ausgaben finden dabei Berücksichtigung:
- Ausgaben für TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen, JugendleiterInnen
- Sachausgaben und Ausgaben für Sportgeräte
- Ausgaben für Trainings- und Wettkampfbetrieb, Sportveranstaltungen und dem Erwerb von Sportgeräten
- Ausgaben für Fahrtkosten
Link
- Sportfördergesetz pdf
- Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz pdf
- Änderung der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz pdf