Sportförderrichtlinie Burgenlandkreis
Förderung des Vereinssports durch den Burgenlandkreis
- Anträge sind bis zum 01. Dezember für das folgende Kalenderjahr an die Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Schulverwaltungs- und Kulturamt einzureichen.
- gefördert werden: lizenzierte, tätige Trainer und Übungsleiter; Sportstättenbaumaßnahmen;
- Kauf von Sportgeräten; Wettkampfkosten und Sportveranstaltungen
- Eigenmittel erforderlich
- Anträge und Richtlinie unter:
Richtlinie zur Förderung des Vereinssport im Burgenlandkreis
Kreisverwaltung Burgenlandkreis
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Frau Nicolle Hausmann
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Tel.: 03445-732146
Mail:
Der Kreistag des Burgenlandkreises hat am 11.05.2017 die neue Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis beschlossen.