Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bildung & Teilhabe

Bildung und Teilhabe

 

Wer hat Anspruch?
Wenn Eltern oder Kinder

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder
  • Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) beziehen,
  • dann haben die Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Hinweis:

  • ALG II- und Sozialgeldempfänger sind dem Jobcenter untergeordnet
  • Sozialhilfe-, Wohngeld-, und Kinderzuschlagsempfänger sowie Leistungsempfänger nach AsylbLG finden ihre Ansprechpartner für Leistungen aus BuT auch im Jobcenter


Wer sind die Ansprechpartner?

  • Sozialamt
  • Jobcenter

 
Was ist drin im BuT speziell für den Sport?
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • im Bereich Kultur, Sport und Freizeit
  • bis 10 Euro monatlich im BWZ (in der Regel 6 Monate)
  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Vereinsmitgliedschaften, Freizeiten, Ferienfreizeiten
 
Termine
 

Nächste Veranstaltungen:

19.09.2023 bis 22.09.2023

 

23.09.2023

 

23.09.2023 - Uhr bis 16:00 Uhr

 
 
 
Partner & Unterstützer
 

Förderer des Sports im Burgenlandkreis:

 

Lotto

 

 

       S-A

           

     BLK

Röder_neu TWN