Bildung & Teilhabe
Bildung und Teilhabe
Wer hat Anspruch?
Wenn Eltern oder Kinder
- leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder
- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) beziehen,
- dann haben die Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Hinweis:
- ALG II- und Sozialgeldempfänger sind dem Jobcenter untergeordnet
- Sozialhilfe-, Wohngeld-, und Kinderzuschlagsempfänger sowie Leistungsempfänger nach AsylbLG finden ihre Ansprechpartner für Leistungen aus BuT auch im Jobcenter
Wer sind die Ansprechpartner?
- Sozialamt
- Jobcenter
Was ist drin im BuT speziell für den Sport?
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- im Bereich Kultur, Sport und Freizeit
- bis 10 Euro monatlich im BWZ (in der Regel 6 Monate)
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Vereinsmitgliedschaften, Freizeiten, Ferienfreizeiten